Unsere Zusammenarbeit mit Fachstellen

Unsere Bezugspersonen in den Wohngruppen und für die Pflegeplatzierungen verstehen sich als Schnittstelle zwischen den jungen Menschen, den Eltern und der Auftragsseite. Sie übernehmen die Fallführung.

Dabei sind für uns die Auftrags- und Situationsklärung zu Beginn einer ausserfamiliären Platzierung und das vernetzte Arbeiten und Einbeziehen aller involvierten Personen und Institutionen während einer Platzierung zentral. Wir suchen nach individuellen Lösungen und gehen mit Anfragen lösungsorientiert, pragmatisch und situationsbezogen um.

Zusammenarbeit mit Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen führen die Mandate im Auftrag der zuständigen KESB. Sie gestalten zusammen mit den Mitarbeiter*innen des Compass Hubelmatt die Platzierung und unterstützen die Eltern in der Verantwortung für das Kind bzw. den Jugendlichen. Dabei ist es wichtig, die unterschiedlichen Sichtweisen und Zielsetzungen transparent und partnerschaftlich zu diskutieren.

Aufgaben der Bezugspersonen

Die Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen

  • sind in den Wohngruppen verantwortlich für die Alltagsgestaltung und schaffen dort den Entwicklungsraum.
  • sind bei einer Pflegeplatzierung im regelmässigen Austausch mit den Pflegeeltern und unterstützen diese in ihrer Tätigkeit.
  • übernehmen die Verantwortung für die aktive Gestaltung und Koordination des Einbezugs aller involvierten Personen.
  • informieren die Berufsbeistandschaft über relevante Gegebenheiten und ziehen sie bei Bedarf mit ein.
Aufgaben der Berufsbeistandschaft

Je nach Kindesschutzmassnahme (ZGB) ist der Aufgabenbereich der Berufsbeistandschaft definiert. Die Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen

  • sind verantwortlich für die Regelung der Finanzierung.
  • überprüfen die Platzierungsindikation und nehmen an Standortgesprächen teil.
  • vertreten als neutrale Vertrauenspersonen die Interessen der Kinder und jungen Menschen.
  • schaffen die Rahmenbedingungen, damit die Kontakte zwischen den Eltern bzw. der Familie und den Kindern und Jugendlichen beibehalten und gepflegt werden können (Besuchsrechtsregelung).
  • haben eine Vermittlungsfunktion zwischen Behörden, zerstrittenen Eltern und Fachleuten, falls Unklarheiten entstehen.
  • formulieren das Aufenthaltsziel und bestimmen die Voraussetzungen für eine Rückplatzierung.
  • bieten Gewähr für eine geeignete Anschlusslösung und die Nachbetreuung bei einem Austritt.
  • bestimmen im Auftrag der KESB über den Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Eltern entzogen (Art 310 ZGB) wurde.
Zusammenarbeit mit der Schule

Die Zusammenarbeit zwischen der Volksschule und den Bezugspersonen respektive den Pflegeeltern des Compass Hubelmatt ist wichtig und wird aktiv mit den einzelnen Lehrpersonen, den schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, den Schulleitungen, den Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, dem Rektorat und dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) gepflegt.

Ansprechspersonen
Die Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen in den Wohngruppen sind für den Kontakt mit den Lehrpersonen, den schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen und den Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern verantwortlich. Die Eltern werden in alle schulischen Angelegenheiten miteinbezogen, sie nehmen an Schulgesprächen, Elternabenden und anderen Schulanlässen teil. Bei Pflegeplatzierungen sind vielfach die Pflegeeltern die direkten Ansprechpersonen für die schulischen Alltagsanliegen, dies in Absprache mit den Eltern und der Bezugsperson. Die Pflegeeltern sind im Austausch mit den involvierten schulischen Bezugspersonen. Die Eltern werden an Schulgespräche, Elternabende und Schulanlässe eingeladen.

Lösungen in schwierigen Situationen
Die Geschäftsleitung oder die Leitung Fachstelle Pflegeplatzierungen des Compass Hubelmatt steht im Kontakt mit dem Rektorat und den jeweiligen Schulleitungen. Nach Bedarf finden Gespräche statt, in denen die Zusammenarbeit überprüft und allenfalls angepasst wird. In schwierigen Situationen sind wir bestrebt, mit der Schule zusammen eine gemeinsame Basis zu schaffen, auf der die Kinder und Jugendlichen getragen werden können, bis eine Lösung erarbeitet worden ist. Die Volksschule bietet hier nach Möglichkeit individuelle, massgeschneiderte Lösungen an.

Zusammenarbeit aller Beteiligten
Ein partnerschaftliches Miteinander zwischen den Bezugspersonen und Lehrpersonen sowie zwischen Geschäftsleitung und Schulleitung erachten wir in der Arbeit als wichtig. Diese Zusammenarbeit wirkt sich präventiv aus und alle Beteiligten können davon profitieren. Lehrpersonen und schulische Heilpädagog*innen werden bei Bedarf in die jeweilige Wohngruppe oder in die Pflegefamilie eingeladen und so mit den Dienstleistungen des Compass Hubelmatt bekannt gemacht. Darüber hinaus wird im Einzelfall festgelegt, wie die weitere Zusammenarbeit aussieht. Lehrpersonen und schulische Heilpädagog*innen werden nach Bedarf bei Standortgesprächen miteinbezogen.

Schulische Förderung
Besondere schulische Förderung wie Hausaufgabenhilfe oder Nachhilfeunterricht für junge Menschen in unseren Wohngruppen wird nach Absprache mit den Lehrpersonen organisiert. Auch hier sind gegenseitige Absprachen zwischen Bezugs- und Lehrperson wichtig.

Einbezug von weiteren Fachstellen
Über den Einbezug der Schulleitung, der Schulsozialarbeit, des Schulpsychologischen Diensts oder des Rektorats wird die Geschäftsleitung oder die Leitung Fachstelle Pflegeplatzierungen des Compass Hubelmatt durch die Bezugsperson des Kindes informiert. Die Eltern und Berufsbeiständ*innen sind in alle Entscheidungen miteinbezogen.

So leben die Kinder in den Wohngruppen und Pflegefamilien: