Leben in einer Pflegefamilie, leben bei Pflegeeltern
Die Fachstelle Pflegeplatzierungen des Compass Hubelmatt ist für die ausserfamiliären Platzierungen in von uns ausgewählten Pflegeeltern zuständig. Wir agieren pragmatisch und individuell je nach Situation. Wenn nötig handeln wir auch schnell und unbürokratisch, jedoch immer sorgfältig und umsichtig. In jedem Fall beziehen wir die Eltern, Kinder und Jugendlichen, die einweisenden Behörden und Pflegeeltern eng in den Prozess mit ein.
Die Fachstelle Pflegeplatzierungen von Compass Hubelmatt ist eine anerkannte Dienstleistungsanbieterin in der Familienpflege DAF. Sie verfügt über einen Leistungsauftrag mit dem Kanton Luzern, hat die Anerkennung SEG (Gesetz über Soziale Einrichtungen Kanton Luzern) und steht unter dessen Aufsicht. Eine weitere Leistungsvereinbarung besteht mit dem Kanton Nidwalden.
Wir koordinieren und begleiten in diesem Rahmen Platzierungen von jungen Menschen aus schwierigen familiären Situationen und auch aus anderen Institutionen – dauerhaft bei Pflegeeltern, als Entlastung (ergänzender Aufenthalt in einer Pflegefamilie), befristet als Time Out oder zur Überbrückung.
Für die Kinder und Jugendlichen in unseren Wohngruppen organisieren wir Entlastungsaufenthalte bei Pflegeeltern, wenn sie die Wochenenden und Ferien nicht zuhause verbringen können.
Weitere Informationen zu den Pflegeplatzierungen
Als anerkannte Dienstleistungsanbieterin in der Familienpflege DAF platzieren und begleiten wir junge Menschen, welche dauerhaft bei Pflegeeltern leben, wenn es die Situation erfordert. Dauerplatzierungen sind zeitlich unbefristet angelegt. Die jungen Menschen gehen vor Ort bei der Pflegefamilie zur Schule oder von dort aus in die Ausbildung. Je nach Möglichkeiten der leiblichen Eltern, ihrer rechtlichen Situation oder altersentsprechend unter Miteinbezug der Kinder/Jugendlichen werden die Wochenenden und Ferien bei ihnen geplant.
Es gibt Situationen, in denen für Eltern alles zu viel wird. Es kann eine Entlastung sein, wenn dafür gesorgt ist, dass die Kinder und Jugendlichen ab und zu durch Pflegeeltern betreut werden. Ergänzende Aufenthalte in Pflegefamilien sind zeitlich unbeschränkt und betreffen die Wochenenden, Schulferien oder auch Tage während der Woche. Die Frequenzen der Aufenthaltstage können unterschiedlich sein. Sie werden der individuellen Situation der jungen Menschen, der Eltern und der Pflegeeltern angepasst.
Dieses Angebot gilt auch für alle jungen Menschen, die in einer unserer Wohngruppen wohnen.
Ein Time Out oder auch eine Überbrückungsplatzierung erfolgt in der Regel in einer akuten Krisensituation. Eine räumliche Trennung kann für das Kind oder den Jugendlichen hilfreich sein, um die Situation aus einer anderen Perspektive zu betrachten – dies gilt auch für alle anderen Beteiligten. Es handelt sich um eine dringende, zeitlich befristete und kurzfristige Lösung in schwierigen Situationen. Die Dauer eines Time Outs ist abhängig von der Situation und wird individuell zwischen Berufsbeistandschaft, Eltern oder Institution und der Fachstelle Pflegeplatzierungen festgelegt. Wenn möglich, wird das Kind oder der Jugendliche in diesen Prozess miteinbezogen.
Dieses Angebot kann auch für junge Menschen in unseren Wohngruppen, die in einer schwierigen Situation sind, genutzt werden.
Wir arbeiten ausschliesslich mit von uns sorgfältig ausgewählten und geprüften Pflegeeltern im Raum Innerschweiz zusammen. Unter Pflegeeltern verstehen wir Menschen - Einzelpersonen oder Paare - mit oder ohne eigene Kinder, die in unterschiedlichen Lebens- und Liebesformen leben. Zentral für uns ist ihre Haltung, ihre Reflexionsmöglichkeiten und vor allem ihr Interesse, sich auf Neues einlassen zu können. Alle Pflegeeltern von uns verfügen über eine Pflegeplatzbewilligung und sind bei uns angestellt. Mit den meisten Pflegefamilien oder Pflegeeltern arbeiten wir bereits seit vielen Jahren zusammen. Wir stehen mit allen Pflegeeltern in regelmässigem Kontakt und Austausch. Unsere Fachstelle Pflegeplatzierungen ist für die Qualifizierung, Weiterbildung und Begleitung der Pflegeeltern zuständig und verantwortlich.
Unsere Auftraggebenden bei Anfragen für Pflegeplatzierungen sind hauptsächlich öffentliche Stellen wie Sozialdienste, Ämter im Bereich Kinder- und Jugendschutz oder auch Sonderschulzentren.
Entsprechend der Pflegekinderverordnung PAVO platzieren wir junge Menschen im Alter von ca. 6 Jahren bis zur Volljährigkeit in Pflegefamilien. Je nach Bedarf und Situation beantragen wir die Weiterführung einer Platzierung über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der 1. Ausbildung oder längstens bis zum 25. Altersjahr (Kanton Luzern).
Zu Beginn jeder ausserfamiliären Platzierung ist uns die Klärung des Auftrags und der Situation wichtig. Bei einer Dauerplatzierung oder bei einem Time Out geben uns Gespräche mit der einweisenden Stelle Klarheit über die Indikation, die Zielsetzung und schliesslich die passende Form der Platzierung.
Nach dieser Klärungsphase sucht die Fachstelle Pflegeplatzierungen des Compass Hubelmatt nach geeigneten Pflegeeltern. Dabei funktioniert sie als Schnittstelle zwischen Auftragsseite, Eltern und Pflegefamilie.
Angaben (unter Berücksichtigung des Datenschutzes) zur Persönlichkeit des Kindes/des Jugendlichen, zur Lebensgeschichte, Entwicklung, Herkunftsfamilie, Kultur, Sprache und zur bisherigen Umgebung sowie Informationen zum Freizeitverhalten, zu Interessen sowie zum Gesundheitszustand dienen dieser Suche. Sie sind von Bedeutung, damit passende Pflegeeltern gefunden werden.
Dem Eintritt des jungen Menschen in die Pflegefamilie geht eine Kennenlernphase mit einem Probewochenende voraus. Ebenfalls lernen die Eltern die Pflegefamilie vor Ort kennen. Wir begleiten und leiten alle Kontakte und Gespräche an, auch diejenigen vor Ort bei den Pflegeeltern. Die Gespräche tragen dazu bei, dass alle beteiligten Personen die Möglichkeit zu einer fundierten Entscheidung erhalten.
Unser qualifiziertes Fachpersonal der Fachstelle Pflegeplatzierungen übernimmt als Bezugsperson die Fallführung, die Begleitung und Organisation der gemeinsamen Gespräche und engagiert sich für die Vernetzungsarbeit sowie den Miteinbezug aller involvierten Personen und Institutionen (Eltern, Lehrpersonen, Therapeut*innen, Pflegeeltern, Berufsbeistandschaft etc.). Ausserdem koordinieren wir die Standortgespräche mit allen Beteiligten, die in der Regel zweimal jährlich stattfinden. Die Kooperation mit den Eltern ist uns wichtig und deshalb investieren wir entsprechend viel in die Zusammenarbeit. Zentrales Thema ist dabei die regelmässige Klärung, in welchen Themen die Pflegeeltern entscheiden können und in welchen Belangen es zwingend das Einverständnis der Eltern oder der Person geben muss, welche die gesetzliche Vertretung inne hat.
Wird anslässlich eines Standortgespräches oder einer Krisensitzung entschieden, dass es zu einer Beendigung der Pflegeplatzierung kommt, planen und führen wir diese sorgfältig durch.
Die gemeinsame Zeit bis zum Austritt besprechen wir mit den Pflegeeltern und ziehen den jungen Menschen altersentsprechend angemessen und transparent mit ein. Das Klären der Kontaktmöglichkeiten von Seiten des Kindes/des Jugendlichen und der Pflegeeltern sowie, je nach Situation, der Miteinbezug der Eltern gehören ebenso in diese Phase.
Bei jungen Erwachsenen, die voraussichtlich über das 18. Lebensjahr hinaus bei den Pflegeeltern wohnen wollen, klären wir frühzeitig und gemeinsam mit der Berufsbeistandschaft die Finanzierungsmöglichkeiten (von Kanton zu Kanton unterschiedlich) für einen weiteren Verbleib oder besprechen die Alternativen.
Unsere Unterstützungsangebote für Care LeaverDie Fachstelle Pflegeplatzierungen Compass Hubelmatt, welche als Dienstleistungsanbieterin in der Familienpflege aktiv ist, ist ein anerkanntes Angebot und verfügt über einen Leistungsauftrag/eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden. Damit sind die Monats- respektive Tagespauschalen für alle Pflegeplatzierungsformen (Dauerplatzierung, Ergänzender Aufenthalt oder Übergangsplatzierung / Time Out) geklärt.
Pflegeplatzierungen gehören nicht zur Interkantonalen Vereinbarung sozialer Einrichtungen IVSE.
Für Drittzahler wie Institutionen beträgt die Vollkostenpauschale pro junger Mensch/pro Tag SFR 190.00.
Die Kostenbeteiligung (Aufenthalt/Nebenkosten/Taschengeld) für die Eltern oder die stellvertretenden Ämter liegt je nach Kanton zwischen SFR 700.00 bis SFR 900.00 (Kanton Luzern) pro Monat und ist bei jeder Platzierungsform Bestandteil. Unter Nebenkosten sind beispielsweise die Bekleidung, Hygieneartikel, Fahrkosten etc. gemeint. Als Grundlage dienen die Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe).
Bitte setzen Sie sich bei Fragen zur Finanzierung mit uns in Verbindung – 041 317 30 47.
Weitere Informationen zum Leistungsauftrag des Kantons Luzern