Eltern als wichtigste Bezugspersonen

Die Eltern als Herkunftsfamilie sind und bleiben für die Kinder und Jugendlichen der wichtigste und zentrale Lebensmittelpunkt. Deshalb unterstützen und fördern wir im Compass Hubelmatt, in den Wohngruppen und Pflegeplatzierungen, aktiv den Kontakt zwischen den jungen Menschen und ihren Eltern – auch wenn dies für alle Beteiligten oftmals herausfordernd ist.

Wir beziehen die Eltern in den Prozess, in alle Entscheide, in die Planung des Aufenthaltes und die Zielformulierungen mit ein. Die elterliche Erziehungsarbeit hat bei uns einen hohen Stellenwert und wir setzen uns für eine gute Kooperation und Kommunikation ein. Nur gemeinsam können wir die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern.

Das ist uns besonders wichtig:

Kooperative Zusammenarbeit

Mit unserer Haltung versuchen wir Loyalitätskonflikten entgegenzuwirken, die bei den Kindern und Jugendlichen durch die Platzierung in unserer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern entstehen können:

  • Wir begegnen den Eltern mit Respekt und zeigen ihnen unsere Wertschätzung in Bezug auf ihre Erziehungskompetenzen.
  • Wir unterstützen die Entwicklung der elterlichen Kompetenzen und akzeptieren, dass die Eltern als primäre Bezugspersonen weiterhin für die Erziehung ihrer Kinder miteinbezogen werden.
  • Wir unterstützen die Eltern bei Entscheidungen und beraten sie.
  • Die Eltern werden möglichst zeitnah und transparent über alle Gegebenheiten informiert.
  • Die Eltern werden in alle relevanten Entscheidungen miteinbezogen.
  • Durch aktive Nachfrage überprüfen wir, ob die Anliegen der Eltern in ausreichendem Masse berücksichtigt und ernst genommen werden.
  • Gespräche und Vereinbarungen werden protokolliert und sind somit schriftlich festgehalten.
Wirkung der kooperativen Zusammenarbeit
  • Eltern und Erziehungsberechtigte informieren in Begleitung der Bezugsperson das Kind oder den Jugendlichen über den Platzierungsgrund.
  • Im kooperativen Prozess werden die gemeinsamen Zielvereinbarungen für die Förderung des jungen Menschen formuliert.
  • Anfallende Aufgaben und Termine werden regelmässig mit den Eltern und Erziehungsberechtigten besprochen und es wird vereinbart, wer jeweils die Begleitung übernimmt. Wir aktivieren Ressourcen im Umfeld der Familie, damit die Eltern und/oder Familienangehörigen ihren Erziehungsauftrag wieder vermehrt selbst wahrnehmen können.
  • Anlässlich der Standortgespräche überprüfen wir die Möglichkeit einer Rückplatzierung des Kindes oder Jugendlichen in die Familie.
Wochenenden und Schulferien

Wir klären die Wochenend- und Ferienregelung mit den zuständigen Personen und passen sie der jeweiligen Situation und den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen an. Wenn der Kontakt zu den Eltern aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, sind wir bestrebt, zusammen mit den einweisenden Behörden den Umfang und die Form der Kontakte sicherzustellen. Bei einem Aufenthalt eines jungen Menschen in unserer Wohngruppe suchen wir, wenn nötig, geeignete Pflegeeltern für die Wochenenden und Ferien.

Bezugspersonen

Wir arbeiten sowohl in den Wohngruppen als auch in den Pflegeplatzierungen mit fallführenden Bezugspersonen. Damit bieten wir Eltern und Erziehungsverantwortlichen, Kindern und Jugendlichen eine stetige Begleitung während des Aufenthaltes an. Die Aufgaben der Bezugsperson sind:

  • Beziehungsgestaltung mit den Kindern und Jugendlichen
  • Übernahme der Hauptverantwortung für die Fallführung
  • Erstellen von Förderplänen und Umsetzen der vereinbarten Ziele
  • Gestalten der Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsverantwortlichen und Mandatsführenden
  • Organisieren und Koordinieren der Ferien- und Wochenendaufenthalte der Bezugskinder und Jugendlichen
  • Regelmässige Bezugspersonen-Gespräche (bei Pflegeplatzierungen telefonisch und vor Ort bei den Pflegeeltern)
  • Koordination des Einbezugs aller involvierten Personen
  • Aktenführung und Erstellen von Berichten
Verantwortlichkeiten

Für die Eltern- und Familienarbeit ist die Bezugsperson in der Wohngruppe des jungen Menschen oder die Bezugsperson der jeweiligen Pflegeplatzierung zuständig.
An Standortbestimmungen und in Notfällen übernimmt die Geschäftsleitung oder die Leitung der Fachstelle Pflegeplatzierungen die Gesprächsführung.